Beitragsordnung

Die Beitragshöhe kann von den Mitgliedern nach eigenem Ermessen festgelegt werden, sie darf jedoch den Mindestbeitrag nicht unterschreiten.

Der Mindestbeitrag beträgt für Schüler und Auszubildende pro Monat 0,50 EUR, für alle anderen Mitglieder 1,00 EUR und wird als Jahresbeitrag fällig.

Der erstmalig zu entrichtende Beitrag ist innerhalb eines Monats nach Aufnahme in den Verein zu zahlen, die Folgebeiträge jeweils bis zum 30.09. eines jeden Jahres. Die Fälligkeit kann bei Fördermitgliedern abweichend geregelt werden.

Der Beitrag ist auf das Konto des Fördervereins zu überweisen oder er wird durch Erteilung der Einzugsermächtigung direkt vom Konto abgebucht.

Die Beitragsordnung tritt am 01.08.2004 in Kraft.

Heidenau, den 27.04.2004